Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige brauchen auch mal Pause von der Pflege. Fehlende Auszeiten nützen weder dem Pflegenden noch dem Gepflegten. So sieht es auch der Gesetzgeber. Über die sogenannte Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen stundenweise vertreten lassen. Wir erklären, wann die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann, wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist und was zu beachten ist, wenn Verwandte die Ersatzpflege übernehmen.


Was ist Verhinderungspflege?

Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege, kurz VHP. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.


Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Hauptpflegepersonen können sich bis zu sechs Wochen oder insgesamt 42 Tage im Kalenderjahr vertreten lassen. Übernimmt die Pflegeversicherung die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, zahlt sie diesen Betrag auch während der Verhinderungspflege.


Gründe für Verhinderungspflege

Die Pflege eines Verwandten oder nahen Angehörigen kann sehr anstrengend sein. Auch Beruf, Familie und Pflege miteinander zu vereinbaren, ist nicht immer einfach. Deshalb ist es wichtig, dass private Pflegepersonen die Möglichkeit bekommen, neue Kraft zu schöpfen. Auf welche Weise sie dies tun, entscheiden sie selbst.


Der Ersatz für die Pflege zuhause kann über die stundenweise Verhinderungspflege finanziert werden.


Verhinderungspflege: Voraussetzung für Pflegebedürftige

Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Das bedeutet, auch bei Pflegegrad 3 bis 5 gibt es Leistungen der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt.

Verhinderungspflege: Voraussetzungen für pflegende Angehörige

Wenn Sie sich als pflegende Angehörige vertreten lassen wollen, müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt werden:


  • Sie pflegen den Angehörigen seit mindestens sechs Monaten in seinem Zuhause.
  • Sie erhalten für Ihre geleistete Unterstützung Pflegegeld, das Ihr zu pflegender Angehöriger von seiner Pflegekasse bekommt.

Leistungen: In welcher Höhe gibt es Verhinderungspflege?

Die Pflegekasse zahlt pro Jahr 1.612 Euro für Verhinderungspflege. Das gilt jedoch nur, wenn professionelle Pflegekräfte die Vertretung übernehmen oder Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte.


Stundenweise Verhinderungspflege

Wenn Sie weniger als acht Stunden an einem Tag an der Pflege gehindert sind, wird auch stundenweise Verhinderungspflege gewährt. Der Vorteil: Der pflegebedürftige Versicherte bekommt das Pflegegeld weiterhin voll ausgezahlt. Die Vertretungskosten werden allerdings vom Gesamt-Budget für Verhinderungspflege abgezogen.